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Allgemeine Geschäftsbedingungen Dolmetscherleistungen

(Fassung Juni 2011)

Für alle Dienstleistungen von Dolmetscherdirekt, einem Service der Schnellübersetzer GmbH, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dolmetscherleistungen.

§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich

(1)Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Schnellübersetzer GmbH (Auftragnehmerin) und ihren Kunden (Auftraggeber). Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Die AGB gelten auch für zukünftige Dolmetscheraufträge, ohne dass die Auftragnehmerin bei der Annahme einzelner Aufträge noch ausdrücklich auf die AGB hinweisen muss.

(2)Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(3)Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

§ 2. Angebot

(1)Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.

(2)Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist bzw. auf die vorgenannten Unterlagen im Vertrag Bezug genommen ist.

§ 3. Auftragserteilung

(1)Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt in elektronischer oder in sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Kunden.

(2)Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen, es sei denn, diese Frist würde den Beginn der Veranstaltung überschreiten.

(3)Sämtliche schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge bedürfen zur Annahme einer schriftlichen Bestätigung. Unsere Rechnungserteilung gilt ebenfalls als Annahme.

(4)Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen oder mündliche Nebenvereinbarungen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 4. Ausführung durch Dritte

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Durchführung ihrer Vertragspflichten Dritter zu bedienen. Sie arbeitet ausschließlich mit professionellen und erfahrenen Dolmetscher(n)/(innen) zusammen, deren Qualifikation und Eignung für den jeweiligen Auftrag sichergestellt sind. Die Verdolmetschung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber nur für die sorgfältige Auswahl dieser Personen. Zukünftige Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und den von der Auftragnehmerin beauftragten Dritten bedürfen der Genehmigung der Auftragnehmerin.

§ 5.Leistungserbringung

(1)Die Auftragnehmerin bzw. die von ihr beauftragten Dritten erbringt/erbringen während der Veranstaltung die gewünschte Dolmetschleistung, d.h. die mündliche Übertragung eines gesprochenen Textes von einer Sprache in eine andere. Film- und Videoausschnitte sind hiervon ausgenommen. Film- und Videoausschnitte werden nur dann gedolmetscht, wenn der Originalton in die Kabine eingespeist wird und der/die Film(e)/ das/die Video(s) der Auftragnehmerin, bzw. den von ihr beauftragten Dritten, vorab gezeigt oder/und der gesprochene Text schriftlich ausgehändigt wurde. Verlesene Texte werden nur gedolmetscht, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin den verlesenen Text vorab schriftlich ausgehändigt hat.

(2)Bei der Simultandolmetschung beträgt die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers jeweils 3 Stunden am Vormittag und 3 Stunden am Nachmittag mit einer einstündigen Pause. Wird diese Stundenanzahl überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibenden hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vorab die Aufstockung des Dolmetscherteams. Hierfür entstandene Mehrkosten hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin zu erstatten.

(3)Das im Angebot genannte Honorar deckt, sofern im Angebot nicht anders angegeben, ausschließlich die genannte Präsenzzeit ab. Jede weitere angefangene Stunde Präsenzzeit wird als Überstunde extra berechnet.

§ 6 Geheimhaltungspflicht

(1)Die Auftragnehmerin verpflichten sich, die vom Kunden/Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig sind oder uns bereits bekannt waren.

(2)Vertrauliche Informationen des Kunden/Auftraggebers werden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Sofern sich die Auftragnehmerin gem. § 4 dieser AGB zur Vertragsdurchführung Dritter bedient, ist sie an diese zur Weitergabe von Informationen und Unterlagen berechtigt, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

(3)Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an die Auftragnehmerin.

(4)Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden/ dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gewährt die Auftragnehmerin aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz.

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte

Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Sollte eine Aufzeichnung der Verdolmetschung gewünscht werden, ist diese nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Für die Abtretung der Nutzungsrechte wird ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Art der Nutzung. Der Auftraggeber haftet für eine unbefugte Aufnahme durch Dritte.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1)Im Interesse einer optimalen Verdolmetschung stellt der Auftraggeber unmittelbar nach Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin, spätestens jedoch 5 Werktage vor der Veranstaltung alle für die Vorbereitung und Durchführung des Dolmetscheinsatzes zweckdienlichen und erforderlichen Informationen und Unterlagen in Kopie zur Verfügung. Diese umfassen Informationen zu Art und Inhalt der Veranstaltung, Hintergrundinformationen zu einem Unternehmen, einer Organisation oder vorangegangenen Veranstaltungen sowie für die Veranstaltung relevante Schriftstücke und sonstige Unterlagen auf Deutsch und/oder in der Fremdsprache.

(2)Insbesondere muss der Kunde /Auftraggeber, soweit auf der Veranstaltung zu dolmetschende Schriftstücke verlesen werden sollen, eine Kopie dieser Schriftstücke der Auftragnehmerin spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat den Redner darauf hinzuweisen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute (3 Minuten pro 1 Seite DIN A 4 mit ca. 1.600 Zeichen) nicht übersteigen sollte.

(3)Sämtliche Unterlagen sind für den Verbleib bei der Auftragnehmerin bestimmt und dienen als Arbeitsmaterial, so dass eine Beschriftung und Verwertung erfolgen darf. Die Auftragnehmerin ist zur Rückgabe nicht verpflichtet, sondern darf die Unterlagen nach Auftragsbeendigung vernichten.

(4)Für die Erbringung von Simultandolmetscherleistungen müssen seitens des Kunden / Auftraggebers Kabinen entsprechend DIN 56 924 – 1 zur Verfügung gestellt werden. Die Kabine muss freie Sicht auf den Vortragenden gewährleisten. Folienpräsentationen u.ä. müssen uneingeschränkt sichtbar sein. Bei der Verdolmetschung von Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen sind die Anforderungen der DIN 56 924 – 1 ebenfalls einzuhalten. Bei ISDN-Übertragungen muss der gesamte Frequenzbereich von 125 bis 12.500 Hz zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist das Dolmetscherteam bis zur Behebung der Mängel berechtigt, die simultane Verdolmetschung zu verweigern. Das Dolmetscherteam hat den Mangel dem Auftraggeber/dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.

(5)Auch für sonstige Dolmetschleistung muss der Originalton klar und deutlich zu hören und der Redner zu sehen sein. Falls eine Kabine genutzt wird, muss diese frei zugänglich sein und freie Sicht auf den Vortragenden bieten. § 8 Abs. 3 Satz 5 und 6 gelten entsprechend.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2)Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.

(3)Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(4)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(5)Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Vertrags objektiv notwendig ist.

(6)Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden/Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Haftung

(1)Die Auftragnehmerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(2)Gleiches gilt für Angestellten, freie Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragsnehmerin.

(3)Die Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information des Kunden bzw. auf Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder auf einen fehlerhaften Originaltext zurückzuführen ist. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen in übergebenen Texten oder Audio- und Videodateien entstehen.

(4)Eine Haftung der Auftragnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der ggf. vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen.

§ 11 Höhere Gewalt

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt und sonstige durch die Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. Ist die Leistungserbringung für die Auftragnehmerin aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund eines Umstands, den sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, so ist sie von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Die Auftragnehmerin hat dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers / des Kunden gegen die Auftragnehmerin sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

§ 13 Vertragskündigung und Stornoregelung

(1)Die Stornierung eines Dolmetscherauftrags bedarf der Schriftform.

(2)Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar fällig. Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf die durch die Beauftragung nachweislich entstandenen Kosten.

(3)Das Ausfallhonorar beträgt, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ab dem 15. Werktag bis zum 11. Werktag vor Veranstaltungsbeginn 20 %, zwischen dem 10. und dem 06. Werktag 40 %, und ab dem 3. Werktag 60 % des vereinbarten Honorars. Ist das Dolmetschteam bereits am Einsatzort eingetroffen oder sind sonstige Unkosten entstanden (z.B. Bearbeitungsgebühren bei der Rückgabe von bereits gekauften Fahrkarten), werden die Fahrtkosten abgerechnet bzw. die genannten Unkosten gegen Beleg in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt es unbelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 14 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1)Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache einschließlich aller anhängigen Rechte bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden/ Auftraggeber vor.

(2)Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwirbt die Auftragnehmerin das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder –leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.

(3)Bei Verwertungen und Veränderungen von Leistungen der Auftragnehmerin durch Dritte muss vorab die Zustimmung der Auftragnehmerin eingeholt werden.

§ 15 Rechte Dritter/Abtretung

(1)Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den der Auftragnehmerin übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin und ihre Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

(2)Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

§ 16 Anwendbares Recht, Wirksamkeit und Gerichtsstand

(1)Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand; die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2)Sofern der Kunde Verbraucher ist und nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Erfüllungsort.

(5) Sollte der Inhalt in Übersetzungen dieser AGB von dieser deutschen Fassung abweichen, ist diese deutsche Fassung als rechtsverbindlich anzusehen.

§17. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

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